Artikel 1 – Dienstleistungen und Bestimmungen
Das Unternehmen, auf das in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen Bezug genommen wird, ist Core Metal.
Core Metal ist spezialisiert auf technische Assistenzleistungen in den Bereichen Metallbau und Schweißen, Korrosionsschutz, NDT und Frachtinspektionen in verschiedenen Branchen.
Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle seine Dienstleistungen, unabhängig von ihrer rechtlichen Einordnung.
Sie gelten auch für alle vom Kunden mündlich oder schriftlich angeforderten Dienstleistungen.
Der Kunde ist die natürliche oder juristische Person, das Unternehmen oder die Verwaltung, die die Dienste von Core Metal in Anspruch nimmt und bezahlt.
Wenn der Kunde im Auftrag handelt, muss er die Identität der natürlichen oder juristischen Person angeben, die die Dienstleistung in Anspruch nimmt und/oder dafür bezahlt.
Der Service umfasst alle technischen Maßnahmen, die Core Metal zur Erfüllung seines Auftrags durchführt.
Sie endet mit der Übergabe eines schriftlichen Berichts (oder auf Wunsch des Kunden auch mündlich), dem die Gebühren und Auslagen von Core Metal beigefügt sind.
Core Metal handelt stets gemäß den Anweisungen seiner Kunden, befolgt die geltenden Regeln und Praktiken des Berufsstandes und wendet die Methoden an, die aus technischer, operativer und finanzieller Sicht am besten geeignet sind.
Die Berichte oder Meinungen von Core Metal geben die Fakten und Umstände wieder, wie sie ihnen im Rahmen der erhaltenen Anweisungen erschienen sind.
Analysen oder Meinungen beruhen auf Testergebnissen von beobachteten Proben oder vorgestellten Situationen und stellen nur die Meinung von Core Metsld zu diesen Punkten dar. Sie können nicht auf Elemente angewendet werden, die ihnen nicht präsentiert wurden oder die ihnen verborgen sind.
Artikel 2 – Verpflichtungen des Kunden
Der Kunde stellt Core Metal unverzüglich alle notwendigen oder nützlichen Informationen für die Ausführung seines Auftrags zur Verfügung. Insbesondere muss der Kunde Core Metal innerhalb einer angemessenen Frist über das Vorhandensein potenzieller oder tatsächlicher Risiken oder Gefahren im Zusammenhang mit den Auftragsbedingungen informieren, wie z.B. Strahlung, schädliche oder gefährliche Produkte, Verschmutzungsrisiken.
Im Allgemeinen muss der Kunde Core Metal über jede Gefahr informieren, die die physische oder moralische Integrität seiner Mitarbeiter während ihrer Tätigkeit beeinträchtigen könnte.
Der Kunde muss sicherstellen, dass alle Parteien, für die eine Zusammenarbeit oder Genehmigung während der Operationen notwendig oder nützlich ist, davon profitieren, wenn er Core Metal einen Auftrag erteilt.
Core Metal kann, ohne dies zu überprüfen, davon ausgehen, dass die Erlaubnis der anderen Parteien vorliegt. Sollte dies nicht der Fall sein, kann der Kunde Core Metal nicht haftbar machen und muss den daraus entstehenden Schaden ersetzen.
Artikel 3 – Verantwortlichkeiten
Core Metal erbringt seine Dienstleistungen nach den geltenden Regeln der Technik in seinem Sektor. Core Metal hat keine Verpflichtung zum Ergebnis. Core Metal haftet nur im Falle eines nachgewiesenen groben oder vorsätzlichen Fehlers bei der Erfüllung seiner Verpflichtungen.
Alle in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen erwähnten Haftungsklauseln, Ausschlüsse oder Beschränkungen gelten unabhängig von der Art der Streitigkeit (vertraglich, unerlaubt oder anderweitig).
Ein Kunde, der Art und Umfang des Core Metal erteilten Auftrags nur mündlich festgelegt hat, kann keinen Fehler geltend machen, es sei denn, dieser ergibt sich aus den Bedingungen des Abschlussberichts.
Core Metal wird nur Daten und Ratschläge für seine Kunden liefern.
Keine andere Partei ist befugt, die von Core Metal bereitgestellten Daten oder Ratschläge zu verwenden. Wenn eine andere Partei die Daten oder Ratschläge, die den Kunden von Core Metal zur Verfügung gestellt werden, für Entscheidungen oder Handlungen nutzen oder sich aneignen möchte, handelt jede Partei auf eigene Rechnung und auf eigenes Risiko.
HAFTUNGSAUSSCHLÜSSE
Core Metal kann nicht für Schäden haftbar gemacht werden, die sich aus vorhersehbaren Tatsachen oder Umständen ergeben. Core Metal kann nicht für eine Verzögerung bei der Ausführung seines Auftrags, bei teilweiser oder vollständiger Nichterfüllung oder in Fällen höherer Gewalt verantwortlich gemacht werden.
Für die Ausführung seiner Aufträge kann Core Metal berechtigterweise davon ausgehen, dass alle von seinem Kunden oder einer anderen Partei zur Verfügung gestellten Daten korrekt und wahrheitsgemäß sind, ohne dass es einer Kontrolle oder Überprüfung bedarf.
Core Metal kann nicht verantwortlich gemacht werden, wenn einige Daten fehlerhaft oder falsch sind.
Core Metal kann nicht für Schäden an Gütern oder Ausrüstungen haftbar gemacht werden, die der Kunde oder sein Vertreter für die Erfordernisse des Auftrags zur Verfügung gestellt hat. Ebenso kann Core Metal, außer im Falle von vorsätzlichen, direkt von ihm verursachten Schäden, nicht für Schäden verantwortlich gemacht werden, die Dritte im Rahmen seiner Missionen erleiden.
Eine dritte Partei bezieht sich auf jede Partei, mit der der Kunde eine vertragliche Beziehung hat, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Kunden von Core Metal in Situationen, in denen Core Metal als Subrogator in einem Gutachten auftritt.
Core Metal kann nur dann für Schäden oder Verluste haftbar gemacht werden, die direkt auf sein Verschulden zurückzuführen sind, wenn dieses eine notwendige und ausreichende Bedingung für das Auftreten der Schäden oder Verletzungen war. Core Metal kann nicht für indirekte oder immaterielle Folgen haftbar gemacht werden.
Core Metal kann nicht für die Folgen externer Ereignisse, wie z.B. die Folgen von Unfällen, verantwortlich gemacht werden, es sei denn, der Schaden wurde absichtlich verursacht:
- Wasser-, Brand-, Explosions- und Rauchschäden
- Schäden, die auf ein natürliches klimatisches Phänomen zurückzuführen sind
- Schäden infolge von Krieg, Streik, Terrorismus, Sabotage, Gewalttaten
- Schäden, die direkt oder indirekt durch atomare Umwandlung, Radioaktivität, Ionisierung, nukleare Substanzen, radioaktive Produkte entstehen.
Artikel 4- Gebühren
Die Leistung von Core Metal, unabhängig davon, ob sie abgeschlossen ist oder nicht, erfordert die Zahlung der Gebühren und die Erstattung der Auslagen bei Vorlage der Rechnung; etwaige Streitigkeiten zwischen dem Kunden und Core Metal entbinden nicht von der Zahlung der Rechnung und etwaiger gesetzlicher Verzugsstrafen.
Alle Core Metal-Rechnungen sind innerhalb von 10 Tagen zahlbar. Bei Zahlungsverzug werden die gesetzlichen Zinsen fällig.
Die Zahlung der Rechnungen von Core Metal kann, außer mit schriftlicher Zustimmung von Core Metal, nicht aufgrund einer Streitigkeit zwischen dem Kunden und Core Metal aufgeschoben oder verweigert werden. Ebenso ist eine Klage gegen Core Metal im Falle einer unvollständigen Zahlung der für den strittigen Auftrag fälligen Gebühren und Auslagen unzulässig.
Artikel 5 – Streitfall und Verjährungsfrist
Sofern die Parteien oder die Markt- oder Branchenorganisation, die von den Parteien mit der Ausführung der Dienstleistung beauftragt wurde, nichts anderes vertraglich vereinbart haben, kann die Haftung von Core Metal nur durch eine schriftliche Reklamation des Kunden innerhalb von 10 Arbeitstagen nach dem Versand des Abschlussberichts in Anspruch genommen werden.
Artikel 6 – Gerichtliche Zuständigkeit
Für alle Streitigkeiten, die zwischen den Parteien über das Zustandekommen, die Ausführung oder die Auslegung dieses Vertrags entstehen, ist das Landgericht Flensburg zuständig.
